UPC
Mit dem Unified Patent Court (UPC) gibt es seit 1. Juni 2023 ein neues europäisches Gerichtssystem, das Patentstreitigkeiten für eine Vielzahl teilnehmender EU-Staaten in einem Verfahren bündeln kann.
Einheitspatente vs. "klassische" Patente
Für Einheitspatente (Unitary Patents) ist das UPC zwingend zuständig; sie können dem UPC nicht entzogen werden.
Für „klassische“ Europäische Patente (das Bündel aus nationalen Teilen) gilt während einer Übergangszeit ein Wahlregime: Solange kein wirksames Opt-out erklärt wurde, kann auch hier das UPC zuständig werden; mit Opt-out verbleibt die Zuständigkeit bei den nationalen Gerichten.
Der praktische Unterschied ist erheblich: Vor dem UPC lassen sich Verletzungs- und Bestandsverfahren (insbesondere Nichtigkeits-/Widerrufsverfahren) unter bestimmten Voraussetzungen zentral führen – mit Wirkung für mehrere Länder zugleich.
Darauf kommt es an
In der Praxis kann das UPC besonders attraktiv sein, wenn Sie ein Patent mit breiter territorialer Bedeutung durchsetzen möchten und Geschwindigkeit sowie Reichweite im Vordergrund stehen, etwa wenn Nachahmungen zeitnah in mehreren Märkten gestoppt werden sollen.
Umgekehrt kann ein Opt-out häufig dann naheliegen, wenn ein Patent für Ihr Geschäft „kritisch“ ist, zugleich aber als angreifbar eingeschätzt wird oder wenn Sie bewusst eine nationale Streitstrategie bevorzugen, etwa weil einzelne Kernmärkte gezielt adressiert werden sollen oder weil die Risikosteuerung über mehrere parallele Verfahren gewünscht ist.
Bei Portfolios mit gemischter Qualität kann auch eine differenzierte Vorgehensweise sinnvoll sein, bei der bestimmte Patente im UPC verbleiben, während andere, etwa besonders zentrale oder besonders exponierte Schutzrechte, herausgenommen werden.
Chancen und Risiken
Die genannten Faktoren können die Durchsetzung deutlich effizienter machen, weil nicht parallel in zahlreichen Staaten gestritten werden muss.
Gleichzeitig erhöht es aber das Risiko: Wird ein Patent zentral angegriffen und fällt, kann dies die Rechtsposition in mehreren Märkten auf einmal betreffen.
Ob das UPC für Ihr Portfolio eher Chance oder Risiko ist, hängt deshalb stark von Produkt, Zielmärkten, Validierungsstrategie und Wettbewerbssituation ab.
Mit Erfahrung an Ihrer Seite
Wir unterstützen Sie bei der strategischen Einordnung und bei der praktischen Umsetzung: Welche Patente sollten im UPC-System verbleiben, wo ist ein Opt-out sinnvoll, und welche Durchsetzungs- oder Verteidigungsstrategie ist in der konkreten Situation rechtlich belastbar und wirtschaftlich tragfähig.
Gut zu wissen:
Das Opt-out ist grundsätzlich während der Übergangszeit möglich (insbesondere solange noch keine UPC-Klage anhängig ist) und wird durch Eintragung im UPC-Register wirksam; eine Rücknahme („opt back in“) ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Kontakt aufnehmen
Sprechen Sie mit unseren Experten
Wir beraten Sie persönlich und beantworten Ihre Fragen zu diesem Thema.
Kontakt & Standorte
Singen
München
Straubing
Würzburg
Passau
Gießen
Siegen
Maggistraße 5 (11. OG)
D-78224 Singen
+49 (0) 7731 9573 30
Widenmayerstraße 4
D-80538 München
+49 (0) 89 92333470
Bahnhofstraße 5
DE-94315 Straubing
Beethovenstraße 5
DE - 97080 Würzburg
Bahnhofstraße 40
D-94032 Passau
Georg-Schlosser-Straße 6
D-35390 Gießen
Bahnhofstraße 4
D-57072 Siegen