Patentverletzungs- und Nichtigkeitsverfahren

Wir begleiten Sie in Patentverletzungs- und Nichtigkeitsverfahren, wenn technische Schutzrechte konsequent durchgesetzt oder unberechtigte Ansprüche abgewehrt werden müssen. Ob ein Wettbewerber Ihre geschützte Lehre nutzt, ob eine Abmahnung oder Klage eingeht oder ob ein fremdes Patent Ihre Handlungsfreiheit im Markt einschränkt: Wir ordnen die technische und rechtliche Ausgangslage ein und entwickeln mit Ihnen eine Vorgehensweise, die belastbar und wirtschaftlich sinnvoll ist.

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Worauf es ankommt

Im Patentverletzungsverfahren steht im Mittelpunkt, ob ein Produkt oder Verfahren in den Schutzbereich eines Patents fällt und welche Ansprüche daraus folgen. Wir unterstützen Sie bei der Schutzbereichsanalyse, bei der Argumentation zu Benutzungshandlungen und bei der Bewertung von Umgehungslösungen. Zugleich behalten wir die praktischen Rahmenbedingungen im Blick – insbesondere Beweissicherung, Zeitdruck im Markt und die Frage, welche Schritte mit Blick auf Durchsetzbarkeit und Kosten-Nutzen-Verhältnis sinnvoll sind.

Nichtigkeitsverfahren betreffen die Bestandskraft eines Patents. Sie dienen dazu, ein Patent ganz oder teilweise zu beseitigen, wenn etwa Neuheit oder erfinderische Tätigkeit nicht gegeben sind. Umgekehrt vertreten wir Patentinhaber bei der Verteidigung ihres Schutzrechts und bei einer strategischen Beschränkung, sofern dies die Bestandskraft stärkt.

Mit Erfahrung strategisch beraten

Da Verletzungs- und Bestandsfragen in der Praxis häufig ineinandergreifen, koordinieren wir beide Ebenen eng, damit Argumentation, Anträge und Timing stimmig zusammenpassen.

Unser Anspruch ist es, technische Substanz und juristische Präzision so zusammenzuführen, dass Ihre Position in Verhandlung und Verfahren klar, nachvollziehbar und durchsetzungsstark bleibt – mit dem Ziel, Ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu sichern.

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