Einspruchs- und Beschwerdeverfahren

Einspruchsverfahren sind häufig der effizienteste Weg, ein erteiltes Patent anzugreifen oder zu verteidigen. Sowohl gegen deutsche Patente (vor dem DPMA) als auch gegen Europäische Patente (vor dem EPO) kann innerhalb einer Frist von neun Monaten nach Veröffentlichung der Patenterteilung Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch bietet damit die Möglichkeit, die Bestandskraft eines Patents frühzeitig überprüfen zu lassen, oft mit erheblicher praktischer Wirkung für den Markt.

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Worauf es ankommt

In der Praxis geht es dabei selten nur um „Gewinnen oder Verlieren“. Häufig steht im Mittelpunkt, welcher Schutzumfang wirtschaftlich sinnvoll ist und sich prozessual belastbar verteidigen lässt.

Wir vertreten Sie sowohl auf Seiten des Patentinhabers als auch auf Seiten des Einsprechenden, mit dem Ziel, entweder ein Patent mit tragfähigem Schutzumfang zu sichern oder ein fremdes Schutzrecht wirksam zu beseitigen bzw. so zu beschränken, dass Ihre Handlungsfreiheit im Markt wiederhergestellt wird.

Gegen Entscheidungen im europäischen Einspruchsverfahren kann Beschwerde eingelegt werden. Dabei gelten strikte Fristen und formelle Anforderungen.

Mit Erfahrung strategisch beraten

Wir begleiten Sie strategisch und prozessual, von der Argumentationslinie über den Umgang mit Anträgen bis zur mündlichen Verhandlung, mit dem Anspruch, technische Substanz und rechtliche Präzision überzeugend zusammenzuführen.

Ergänzend beraten und vertreten wir Sie auch in Löschungsverfahren gegen Gebrauchsmuster. Das Gebrauchsmuster wird ohne materielle Prüfung eingetragen; die Klärung der Schutzfähigkeit erfolgt daher typischerweise im Löschungsverfahren.

Auch hier unterstützen wir Sie dabei, belastbare Angriffs- oder Verteidigungslinien zu entwickeln und das Verfahren so zu führen, dass das Ergebnis in der Praxis trägt.

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